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4 O 218/19•Landgericht Duisburg, 2021-08-26, 4 O 218/19
Entscheidungsdatum: 2021-08-26
Aktenzeichen: 4 O 218/19
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0826.4O218.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i. H. v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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