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2 O 31/24•Landgericht Duisburg, 2024-11-08, 2 O 31/24
Entscheidungsdatum: 2024-11-08
Aktenzeichen: 2 O 31/24
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:1108.2O31.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klagepartei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klagepartei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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