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5 S 67/25•Landgericht Duisburg, 2025-07-10, 5 S 67/25
Entscheidungsdatum: 2025-07-10
Aktenzeichen: 5 S 67/25
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2025:0710.5S67.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
In dem Rechtsstreit
wird die Berufung des Beklagten gegen das am 26.05.2025 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg (504 C 3037/24)
als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 102,00 EUR festgesetzt.
Gründe:
Der Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 1 ZPO.
Zur Begründung wird auf die Verfügung vom 28.05.2025 Bezug genommen.
Eine Stellungnahme des Beklagten ist hierzu nicht erfolgt, sodass zu einer weitergehenden Begründung kein Anlass besteht.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
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