Landgericht Essen, 1989-04-28, 12 O 547/88

12 O 547/88Kantonsgericht28.04.1989

Regest

Verkehrsunfall, Schmerzensgeld, Gehirnerschütterung, Schlüsselbeinbruch

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 12 O 547/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1989-04-28

Aktenzeichen: 12 O 547/88

ECLI: ECLI:DE:LGE:1989:0428.12O547.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: §§ 823, 847 BGB a. F.

Leitsätze

Verkehrsunfall, Schmerzensgeld, Gehirnerschütterung, Schlüsselbeinbruch

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.148,-- DM (i.W: zweitausendeinhundertachtundvierzig Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen von 948,-- DM seit dem 8. Januar 1988 und von weiteren 1.200,-- DM seit dem 25.0ktober 1988 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 3/5 dem Kläger, zu 2/5 den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 2.400,-- DM. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 300,-- DM abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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