4 O 73/89•Landgericht Essen, 1989-05-11, 4 O 73/89
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 4 O 73/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-05-11
Aktenzeichen: 4 O 73/89
ECLI: ECLI:DE:LGE:1989:0511.4O73.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: § 249 ff BGB
Tenor
hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 11. Mai 1989
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. C.,
die Richterin am Landgericht C. und den
Richter am Landgericht Dr. W.
fur R e c h t erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 1.200,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Den Parteien wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung durch selbst-schuldnerische Bürgschaft einer deutschen Grot3bank oder Sparkasse zu erbringen.
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