8 O 351/89•Landgericht Essen, 1989-11-16, 8 O 351/89
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 8 O 351/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-11-16
Aktenzeichen: 8 O 351/89
ECLI: ECLI:DE:LGE:1989:1116.8O351.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Normen: BGB 839, ZPO 817 a Abs. 1
Tenor
hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen durch
den Vorsitzenden Richter am Landgericht T.,
den Richter am Landgericht T. und
die Richterin am Landgericht T.
auf die mündliche Verhandlung vom 16. November 1989
für R e c h t erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.970,-- DM (i.W.: eintausend-neunhundertsiebzig Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 16. Okto-ber 1989 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von 2.700,-- DM vorläufig vollstreckbar.
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