Landgericht Essen, 1992-05-19, 3 O 604/89

3 O 604/89Kantonsgericht19.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 3 O 604/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-05-19

Aktenzeichen: 3 O 604/89

ECLI: ECLI:DE:LGE:1992:0519.3O604.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der Beklagten in Höhe von 9.000,-- DM, die auch durch selbstschuldnerische, unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

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