6 O 188/92•Landgericht Essen, 1992-06-04, 6 O 188/92
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 6 O 188/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-06-04
Aktenzeichen: 6 O 188/92
ECLI: ECLI:DE:LGE:1992:0604.6O188.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 816 Abs. 2 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, den vom C zu der Bauspar-Nr.: … erteilten Grundschuldbrief über 33.300,-- DM an den Kläger herauszugeben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 8.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.
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