Landgericht Essen, 1992-06-29, 4 O 125/91

4 O 125/91Kantonsgericht29.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 4 O 125/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-06-29

Aktenzeichen: 4 O 125/91

ECLI: ECLI:DE:LGE:1992:0629.4O125.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin

allen aus dem Unfall vom 31.07.1989, Unfallort V-klinikum F, resultierenden Schaden zu ersetzen,

ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung von 7.500,- DM.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder T zu erbringen.

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