Landgericht Essen, 1995-08-31, 4 O 37/95

4 O 37/95Kantonsgericht31.08.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 4 O 37/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-08-31

Aktenzeichen: 4 O 37/95

ECLI: ECLI:DE:LGE:1995:0831.4O37.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits und des selbständigen Beweisverfahrens 4 OH 9/94 Landgericht Essen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.700,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Sicherheit durch eine schriftliche, unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse leisten.

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