12 O 431/93•Landgericht Essen, 1996-02-13, 12 O 431/93
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 12 O 431/93 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 1996-02-13
Aktenzeichen: 12 O 431/93
ECLI: ECLI:DE:LGE:1996:0213.12O431.93.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: §§ 7 Abs. 5 StVO, 823 Abs. 2 BGB
Tenor
Der Beklagte zu 1).wird verurteilt, an den Kläger
360.000,00 DM (i. W.: dreihundertsechzigtausend Deutsche Mark} nebst 10 % Zinsen seit dem 05.08.1993 abzüglich am 28.02.1994 und am 05.07.1995 je geleisteter 100.000,00 DM sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente von je 400,00 DM ab dem 09.09.1992 zu zahlen.
Die weitergehende Zinsforderung hinsichtlich des Schmerzensgeldes wird abgewiesen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagten zu 1) und 2) verpflichtet sind, dem Kläger in Höhe von 80 % den zukünftigen materiellen Schaden aus dem Verkehrsunfall vom ……. zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind.
Im übrigen wird die Feststellungsklage abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 230.000,00 DM.
Die Sicherheitsleistung kann durch eine unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
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