4 O 297/96•Landgericht Essen, 1996-11-07, 4 O 297/96
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 4 O 297/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-11-07
Aktenzeichen: 4 O 297/96
ECLI: ECLI:DE:LGE:1996:1107.4O297.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 3.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Sicherheit durch eine schriftliche, unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse leisten.
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