3 O 513/95•Landgericht Essen, 1997-01-14, 3 O 513/95
Landgericht Essen, 1997-01-14, 3 O 513/95
3 O 513/95Kantonsgericht14.01.1997
Regest
Schmerzensgeld, HWS-Trauma, Verkehrsunfall
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 3 O 513/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-01-14
Aktenzeichen: 3 O 513/95
ECLI: ECLI:DE:LGE:1997:0114.3O513.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: §§ 823, 847 BGB a. F.
Leitsätze
Schmerzensgeld, HWS-Trauma, Verkehrsunfall
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 17.554,63 DM (i.W.: siebzehntausendfünf-hundertvierundfünfzig 63/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 28.07.1995 sowie weitere 1.200,00 DM zu zahlen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 25.000,00 DM.
Die Sicherheitsleistung kann durch eine selbstschuld-nerische unbefristete Bürgschaft einer dem Einlagen-sicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossenen Bank oder einer Sparkasse in der Bundesrepublik erbracht werden.
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