22 (9/97)•Landgericht Essen, 1997-06-06, 22 (9/97)
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 22 (9/97) — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-06-06
Aktenzeichen: 22 (9/97)
ECLI: ECLI:DE:LGE:1997:0606.22.9.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. große Strafkammer
Normen: BtmG § 29a
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei (2) Jahren und sechs (6) Monaten verurteilt.
Die sichergestellte Heroinmenge von 247,7 g ( Ass.Nr.: …) wird eingezogen.
Angewendete Vorschriften: §§ 1, 3, 29a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2, 33 BtmG, § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB
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