6 O 238/98•Landgericht Essen, 1998-10-08, 6 O 238/98
Landgericht Essen, 1998-10-08, 6 O 238/98
6 O 238/98Kantonsgericht08.10.1998
Regest
Schmerzensgeld, sexueller Missbrauch eines Mädchens
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 6 O 238/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-10-08
Aktenzeichen: 6 O 238/98
ECLI: ECLI:DE:LGE:1998:1008.6O238.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: §§ 823, 847 BGB a. F.
Leitsätze
Schmerzensgeld, sexueller Missbrauch eines Mädchens
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.000,00 DM (i. W.: dreißigtausend Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 24.08.1998 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann durch eine unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
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