Landgericht Essen, 1998-10-08, 6 O 238/98

6 O 238/98Kantonsgericht08.10.1998

Regest

Schmerzensgeld, sexueller Missbrauch eines Mädchens

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 6 O 238/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-10-08

Aktenzeichen: 6 O 238/98

ECLI: ECLI:DE:LGE:1998:1008.6O238.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: §§ 823, 847 BGB a. F.

Leitsätze

Schmerzensgeld, sexueller Missbrauch eines Mädchens

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.000,00 DM (i. W.: dreißigtausend Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 24.08.1998 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch eine unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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