Landgericht Essen, 1999-11-03, 13 S 289/99

13 S 289/99Kantonsgericht03.11.1999

Regest

Rückforderungsanspruch aus § 5 des Wohnungsvermittlungsgesetzes, Verwalterbegriff

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 13 S 289/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-11-03

Aktenzeichen: 13 S 289/99

ECLI: ECLI:DE:LGE:1999:1103.13S289.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Normen: § 5 Wohnungsvermittlungsgesetz

Leitsätze

Rückforderungsanspruch aus § 5 des Wohnungsvermittlungsgesetzes, Verwalterbegriff

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 21. April 1999 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen (4 C 98/99) abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.254,00 DM (i.W.: zweitausendzweihundertvierundfünfzig Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 25. Februar 1999 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

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