13 S 289/99•Landgericht Essen, 1999-11-03, 13 S 289/99
Landgericht Essen, 1999-11-03, 13 S 289/99
13 S 289/99Kantonsgericht03.11.1999
Regest
Rückforderungsanspruch aus § 5 des Wohnungsvermittlungsgesetzes, Verwalterbegriff
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 13 S 289/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-03
Aktenzeichen: 13 S 289/99
ECLI: ECLI:DE:LGE:1999:1103.13S289.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Normen: § 5 Wohnungsvermittlungsgesetz
Leitsätze
Rückforderungsanspruch aus § 5 des Wohnungsvermittlungsgesetzes, Verwalterbegriff
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 21. April 1999 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen (4 C 98/99) abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.254,00 DM (i.W.: zweitausendzweihundertvierundfünfzig Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 25. Februar 1999 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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