22 a 19/98•Landgericht Essen, 1999-11-09, 22 a 19/98
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 22 a 19/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-09
Aktenzeichen: 22 a 19/98
ECLI: ECLI:DE:LGE:1999:1109.22A19.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. große Strafkammer - Schwurgericht -
Normen: §§ 211, 224, 22, 23 StGB
Tenor
Die Angeklagten S, S1 und S2 sind der gefährlichen Körperverletzung schuldig, der Angeklagte A des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Der Angeklagte A wird zu zehn Jahren, der Angeklagte S2 zu sechs Jahren, der Angeklagte S zu fünf Jahren und der Angeklagte S1 zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen desNebenklägers.
Bestimmungen
S S2 und S1: § 224 Abs.1 Nr.4 StGB
A: §§ 211, 224 Abs.1 Nr.2 und 4, 21, 22, 52 StGB
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