Landgericht Essen, 1999-11-09, 22 a 19/98

22 a 19/98Kantonsgericht09.11.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 22 a 19/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-11-09

Aktenzeichen: 22 a 19/98

ECLI: ECLI:DE:LGE:1999:1109.22A19.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. große Strafkammer - Schwurgericht -

Normen: §§ 211, 224, 22, 23 StGB

Tenor

Die Angeklagten S, S1 und S2 sind der gefährlichen Körperverletzung schuldig, der Angeklagte A des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Der Angeklagte A wird zu zehn Jahren, der Angeklagte S2 zu sechs Jahren, der Angeklagte S zu fünf Jahren und der Angeklagte S1 zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen desNebenklägers.

Bestimmungen

S S2 und S1: § 224 Abs.1 Nr.4 StGB

A: §§ 211, 224 Abs.1 Nr.2 und 4, 21, 22, 52 StGB

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