12 O 375/95•Landgericht Essen, 2000-05-09, 12 O 375/95
Landgericht Essen, 2000-05-09, 12 O 375/95
12 O 375/95Kantonsgericht09.05.2000
Regest
Schmerzensgeld; Fehlverhalten, Organisation im Krankenhaus bei der Geburt eines Kindes, Übertragung des ungeborenen Kindes
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 12 O 375/95 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-09
Aktenzeichen: 12 O 375/95
ECLI: ECLI:DE:LGE:2000:0509.12O375.95.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: §§ 831, 823 (1), 847 BGB
Leitsätze
Schmerzensgeld; Fehlverhalten, Organisation im Krankenhaus bei der Geburt eines Kindes, Übertragung des ungeborenen Kindes
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000,00 DM (i. W.: dreihundertausend Deutsche Mark) zu zahlen.
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Wegen des weitergehend bezifferten Klageantrages (Antrag zu Ziffer 2 der Klageschrift vom 21.08.1995) wird die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der diesem aus dem Ereignis vom 28.08.1992 ab dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in diesem Rechtsstreit entstehen wird, soweit dieser nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergeht.
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Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 300.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.
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