Landgericht Essen, 2002-09-09, 3 O 56/02

3 O 56/02Kantonsgericht09.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 3 O 56/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-09

Aktenzeichen: 3 O 56/02

ECLI: ECLI:DE:LGE:2002:0909.3O56.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 09.09.2002

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L.

als Einzelrichter

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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