3 O 56/02•Landgericht Essen, 2002-09-09, 3 O 56/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 3 O 56/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-09
Aktenzeichen: 3 O 56/02
ECLI: ECLI:DE:LGE:2002:0909.3O56.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 09.09.2002
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L.
als Einzelrichter
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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