Landgericht Essen, 2002-11-25, 45 T 1/02

45 T 1/02Kantonsgericht25.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 45 T 1/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-11-25

Aktenzeichen: 45 T 1/02

ECLI: ECLI:DE:LGE:2002:1125.45T1.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

  1. Das Verfahren wird analog § 148 ZPO ausgesetzt.

  2. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft werden gemäß Art. 234 Abs. 3 EGV folgende Fragen zur Vorlageentscheidung vorgelegt:

  1. Ist die Richtlinie 90/605/EWG in Verbindung mit Art. 47 der Richtlinie 78/660/EWG insoweit mit dem Gemeinschaftsgrundrecht der Berufsfreiheit vereinbar, als dadurch die Kommanditgesell-schaften, deren persönlich haftender Gesellschafter eine Ge-sellschaft mit beschränkter Haftung ist, verpflichtet werden, den Jahresabschluss und den Lagebericht insbesondere ohne Be-schränkung des Kreises der zur Einsichtnahme berechtigten Per-sonen offen zu legen?

  2. Ist die Richtlinie 90/605/EWG in Verbindung mit Art. 47 der Richtlinie 78/660/EWG insoweit mit den Gemeinschaftsgrundrech-ten der Presse- und Rundfunkfreiheit vereinbar, als dadurch die Kommanditgesellschaften, deren persönlich haftender Ge-sellschafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist und die im Bereich des Presse- und Verlagswesens bzw. im Rund-funkbereich tätig sind, verpflichtet werden, den Jahresab-schluss und den Lagebericht insbesondere ohne Beschränkung des Kreises der zur Einsichtnahme berechtigten Personen offen zu legen?

  3. Ist die Richtlinie 90/605/EWG insoweit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, als sie zu einer Benachteiligung der Kommanditgesellschaften, deren Komplementär eine Gesell-schaft mit beschränkter Haftung ist, gegenüber Kommanditge-sellschaften, deren Komplementär eine natürliche Person ist, führt, obwohl die Gläubiger der GmbH & Co. KG durch die Offen-legungspflicht der GmbH besser geschützt werden als Gläubiger einer Kommanditgesellschaft, deren Komplementär als natürliche Person keinen Offenlegungspflichten unterliegt?

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.