Landgericht Essen, 2003-03-19, 11 O 700/02

11 O 700/02Kantonsgericht19.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 11 O 700/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-19

Aktenzeichen: 11 O 700/02

ECLI: ECLI:DE:LGE:2003:0319.11O700.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Normen: § 26 (1) PAB

Tenor

hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen auf die mündliche Verhandlung vom 19.03.2003

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht S.

als Einzelrichter

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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