5 T 246/03•Landgericht Essen, 2003-09-08, 5 T 246/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 5 T 246/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-09-08
Aktenzeichen: 5 T 246/03
ECLI: ECLI:DE:LGE:2003:0908.5T246.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des AG Essen vom 09.07.2003 (163 IK 8/02) wird ab-geändert.
Der Beschwerdeführer erhält als Vorschuss auf die Gesamtvergütung und -auslagen 127,60 EUR.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
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