Landgericht Essen, 2003-09-08, 5 T 246/03

5 T 246/03Kantonsgericht08.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 5 T 246/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-09-08

Aktenzeichen: 5 T 246/03

ECLI: ECLI:DE:LGE:2003:0908.5T246.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss des AG Essen vom 09.07.2003 (163 IK 8/02) wird ab-geändert.

Der Beschwerdeführer erhält als Vorschuss auf die Gesamtvergütung und -auslagen 127,60 EUR.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

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