Landgericht Essen, 2003-09-19, 45 O 39/03

45 O 39/03Kantonsgericht19.09.2003

Regest

Aufrechnung gegenüber einer Rechnung der Insolvenzschuldnerin

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 45 O 39/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-19

Aktenzeichen: 45 O 39/03

ECLI: ECLI:DE:LGE:2003:0919.45O39.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Normen: § 95 (1) S. 3 InsO

Leitsätze

Aufrechnung gegenüber einer Rechnung der Insolvenzschuldnerin

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.245,17 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2001 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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