45 O 39/03•Landgericht Essen, 2003-09-19, 45 O 39/03
Landgericht Essen, 2003-09-19, 45 O 39/03
45 O 39/03Kantonsgericht19.09.2003
Regest
Aufrechnung gegenüber einer Rechnung der Insolvenzschuldnerin
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 45 O 39/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-19
Aktenzeichen: 45 O 39/03
ECLI: ECLI:DE:LGE:2003:0919.45O39.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Normen: § 95 (1) S. 3 InsO
Leitsätze
Aufrechnung gegenüber einer Rechnung der Insolvenzschuldnerin
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.245,17 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2001 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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