Landgericht Essen, 2003-10-21, 9 O 44/01

9 O 44/01Kantonsgericht21.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 9 O 44/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-21

Aktenzeichen: 9 O 44/01

ECLI: ECLI:DE:LGE:2003:1021.9O44.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Normen: § 635 BGB a.F.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits und die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten.

Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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