Landgericht Essen, 2004-06-07, 4 O 44/04

4 O 44/04Kantonsgericht07.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 4 O 44/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-07

Aktenzeichen: 4 O 44/04

ECLI: ECLI:DE:LGE:2004:0607.4O44.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: § 839 BGB, Art. 34 GG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 500,00 €abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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