4 O 44/04•Landgericht Essen, 2004-06-07, 4 O 44/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 4 O 44/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-07
Aktenzeichen: 4 O 44/04
ECLI: ECLI:DE:LGE:2004:0607.4O44.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: § 839 BGB, Art. 34 GG
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 500,00 €abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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