18 O 100/01•Landgericht Essen, 2004-06-17, 18 O 100/01
Landgericht Essen, 2004-06-17, 18 O 100/01
18 O 100/01Kantonsgericht17.06.2004
Regest
Schmerzensgeld; Verkehrsunfall; HWS-Trauma
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 18 O 100/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-17
Aktenzeichen: 18 O 100/01
ECLI: ECLI:DE:LGE:2004:0617.18O100.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Normen: §§ 823, 847 BGB a. F.
Leitsätze
Schmerzensgeld; Verkehrsunfall; HWS-Trauma
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den
Kläger 19.667,51 € nebst Zinsen in Höhe von 4% aus 14.632,02 €
seit dem 01.10.2000, aus 2.735,41 € seit dem 05.03.2001, aus
575,02 € seit dem 12.04.2001 und aus 1.714,83 € seit dem
30.08.2001 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner
verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche Schäden zu ersetzen,
die ihm in Zukunft aus dem Verkehrsunfall vom 08.12.1999 auf
der F-Straße in C entstehen, soweit Ansprüche nicht
auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 40% und die
Beklagten zu 60%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur
gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu
vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Zwangsvollstrek-
kung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund
des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die
Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110%
des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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