1 O 88/04•Landgericht Essen, 2004-11-03, 1 O 88/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 1 O 88/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-03
Aktenzeichen: 1 O 88/04
ECLI: ECLI:DE:LGE:2004:1103.1O88.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 03.11.04
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht T., die Richterin am Landgericht X. und den Richter am Landgericht I.für R e c h t erkannt:
Es wird festgestellt, dass der Versicherungsvertrag betreffend die Versicherungs-Nr. ...........(Auslandsreiseversicherungsschutz) fortbesteht.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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