44 O 188/04•Landgericht Essen, 2004-12-15, 44 O 188/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 44 O 188/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-15
Aktenzeichen: 44 O 188/04
ECLI: ECLI:DE:LGE:2004:1215.44O188.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Normen: 4 Nr. 11 UWG
Tenor
hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 15. Dezember 2004
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht E.,
den Handelsrichter Dr. I. und
den Handelsrichter M.
für Recht erkannt:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen.
Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen sie zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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