9 T 1/05•Landgericht Essen, 2005-06-21, 9 T 1/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 9 T 1/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-21
Aktenzeichen: 9 T 1/05
ECLI: ECLI:DE:LGE:2005:0621.9T1.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen-Steele vom 19.11.2004 (10 II 9/04) wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführer tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 25.000,00 € festgesetzt.
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