Landgericht Essen, 2005-07-19, 16a T 40/05

16a T 40/05Kantonsgericht19.07.2005

Regest

Stundung der Verfahrenskosten im Insolvenzverfahren

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 16a T 40/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-19

Aktenzeichen: 16a T 40/05

ECLI: ECLI:DE:LGE:2005:0719.16A.T40.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Normen: § 4a (1) InsO

Leitsätze

Stundung der Verfahrenskosten im Insolvenzverfahren

Tenor

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

hat die 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen auf die sofortige Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Amtsgericht Essen vom 31.5.2005 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 23.5.2005 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr.L., den Richter am Landgericht L. und die Richterin am Landgericht Dr. S. am 19.7.2005 beschlossen:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Antrag des Schuldners auf Stundung der Verfahrenskosten für das Restschuldbefreiungsverfahren wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 650 €

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