Landgericht Essen, 2005-08-04, 18 O 18/05

18 O 18/05Kantonsgericht04.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 18 O 18/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-04

Aktenzeichen: 18 O 18/05

ECLI: ECLI:DE:LGE:2005:0804.18O18.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Normen: §§ 716, 730 BGB

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 21.04.2005 bleibt aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung hängt davon ab, dass der Beklagte Sicherheit in Höhe von 100 % des zu voll-streckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.