18 O 18/05•Landgericht Essen, 2005-08-04, 18 O 18/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 18 O 18/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-04
Aktenzeichen: 18 O 18/05
ECLI: ECLI:DE:LGE:2005:0804.18O18.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Normen: §§ 716, 730 BGB
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 21.04.2005 bleibt aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung hängt davon ab, dass der Beklagte Sicherheit in Höhe von 100 % des zu voll-streckenden Betrages leistet.
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