Landgericht Essen, 2005-08-04, 7 T 303/05

7 T 303/05Kantonsgericht04.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 7 T 303/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-04

Aktenzeichen: 7 T 303/05

ECLI: ECLI:DE:LGE:2005:0804.7T303.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Normen: 67 ff ZVG

Tenor

In dem Zwangsversteigerungsverfahren

hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Essen

durch den Richter am Landgericht I.,

die Richterin am Landgericht H. und

den Richter am Landgericht Dr. P.

auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Zuschlagsbe-schluss des Amtsgerichts Essen vom 19. Mai 2005 (183 K 50/02)

am 4. August 2005

beschlossen:

Der Beschluss vom 19.05.2005 wird aufgehoben und der Zu-schlag auf das Meistgebot von 22.501,00 € versagt.

Die Belehrung über die Wirkung der Zuschlagsversagung wird dem Amtsgericht übertragen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.