Landgericht Essen, 2005-11-08, 19 O 250/05

19 O 250/05Kantonsgericht08.11.2005

Regest

Rechtsschutzinteresse für eine Feststellungsklage bei einer möglichen Leistungsklage, Vertrag ist bei fehlender, nicht notwendiger notarieller Beurkundung nicht wirksam

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 19 O 250/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-08

Aktenzeichen: 19 O 250/05

ECLI: ECLI:DE:LGE:2005:1108.19O250.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Normen: § 154 (2) BGB

Leitsätze

Rechtsschutzinteresse für eine Feststellungsklage bei einer möglichen Leistungsklage, Vertrag ist bei fehlender, nicht notwendiger notarieller Beurkundung nicht wirksam

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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