Landgericht Essen, 2005-11-17, 18 O 299/05

18 O 299/05Kantonsgericht17.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 18 O 299/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-17

Aktenzeichen: 18 O 299/05

ECLI: ECLI:DE:LGE:2005:1117.18O299.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Normen: § 633 Abs. 3 BGB a.F.

Tenor

hat die 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen

durch den Vorsitzenden Richter am Landericht X,

den Richter am Landgericht Dr. X und

den Richter Dr. M

auf die mündliche Verhandlung vom 06.10.2005

für R e c h t erkannt:

Der Klageantrag zu 1) wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt mit der Maßgabe, dass die im Wege der Zug um Zug durchzuführenden Rückübereignung das Eigentum an der Woh-nung lastenfrei zu übertragen ist.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägern sämtliche weitere Schäden zu ersetzen, die daraus resultieren, dass die Beklagte die ihr obliegenden Leistungen an dem im Antrag zu 1) genannten Wohnobjekt zum Teil mangelhaft erbracht hat und der Wohnungsgerwerb deshalb im Rahmen eines Schadensersatzanspruches rück abgewickelt werden muss.

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