Landgericht Essen, 2005-12-12, 6 O 20/05

6 O 20/05Kantonsgericht12.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 6 O 20/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-12

Aktenzeichen: 6 O 20/05

ECLI: ECLI:DE:LGE:2005:1212.6O20.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6.. Zivilkammer

Normen: 6 (1) VerbrKrG

Tenor

hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 12. Dezember 2005

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht T.,

den Richter am Landgericht H. und

die Richterin am Landgericht I.

für R e c h t erkannt:

Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem

Kreditvertrag Konto Nr.X. Nennbetrag

108.444,44 DM = 55.446,76 € keine Zahlungs-

ansprüche gegen die Kläger zusteht.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger

7.250,81 € zuzüglich Nutzungsentgelt in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-

zinssatz der EZB aus allmonatlich 256,69 € seit

dem 30.01.2002 bis 30.01.2005 zu zahlen,

Zug um Zug gegen Abtretung aller Rechte aus der

Fondsbeteiligung der Kläger an der Grundbesitz

Wohnbaufonds XX an die Beklagte.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die

Kläger 15 % und die Beklagte 85 %.

Das Urteil ist für die jeweilige Partei gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des bei-

zutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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