6 O 496/05•Landgericht Essen, 2006-09-25, 6 O 496/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 6 O 496/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-25
Aktenzeichen: 6 O 496/05
ECLI: ECLI:DE:LGE:2006:0925.6O496.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 7 Verbr.-KreditG
Tenor
hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 25.09.2006
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht T.,
den Richter am Landgericht H. und
den Richter Dr. C.
für Recht erkannt:
Es wird festgestellt, dass der Kläger der Beklagten bis zum Ende der Restlaufzeit aus dem Darlehensvertrag vom 28.01./04.02.1999 mit der Vertragsnummer Zinsen in Höhe von nicht mehr als 4 % p.a. schuldet.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 91 % und die Beklagte 9 %.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung seitens des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 Euro abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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