Landgericht Essen, 2006-11-07, 15 S 180/06

15 S 180/06Kantonsgericht07.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 15 S 180/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-07

Aktenzeichen: 15 S 180/06

ECLI: ECLI:DE:LGE:2006:1107.15S180.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Normen: § 280 BGB

Tenor

hat die 15. Zivilkammer des Landgericht Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 07. 11. 2006

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht E. und

die Richterinnen am Landgericht C. und X.

für R e c h t erkannt:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 01. 06. 2006 verkündete

Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen – 32 C 277/05 – teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, 948,57 € nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem

Basiszinssatz ab dem 19. 05. 2005 an den Kläger zu zahlen sowie den Kläger

freizustellen in Höhe von 75,69 € nebst 5 Prozentpunkte Zinsen ab dem

    1. 2005 von der Kostenforderung seiner Prozessbevollmächtigten.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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