41 O 147/05•Landgericht Essen, 2006-11-15, 41 O 147/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 41 O 147/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-15
Aktenzeichen: 41 O 147/05
ECLI: ECLI:DE:LGE:2006:1115.41O147.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Normen: §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, 33 c GewO
Tenor
hat die erste Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Q. und die Handelsrichter C. und N. am 15.11.2006 beschlossen:
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss der Kammer vom 22.02.2006 aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Er hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf bis 3.000 € festgesetzt.
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