9 T 163/06•Landgericht Essen, 2007-03-02, 9 T 163/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 9 T 163/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-02
Aktenzeichen: 9 T 163/06
ECLI: ECLI:DE:LGE:2007:0302.9T163.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Normen: § 21 (5) Nr. 3 WEG
Tenor
hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 02.03.2007
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L.,
den Richter am Landgericht Dr. W. und
den Vorsitzenden Richter am Landgericht T.
beschlossen:
Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller C., B. D. und N. D. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gladbeck vom 18.09.2006 – Aktenzei-chen 18 UR II 19/06 WEG – werden zurückgewiesen.
Die Anträge der Beteiligten K. und L. auf Aufhebung des Beschlusses der Eigentümerversammlung vom 25.04.2006 zu Tagesordnungspunkt 5 werden zurückgewiesen.
Die Antragsteller C., B. D. und N. D. sowie die Beteiligten K. und L.tragen die im Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten und haben den Antragsgegnern die den Antragsgegnern im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Beschwerdewert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.
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