Landgericht Essen, 2007-05-04, 3 O 48/06

3 O 48/06Kantonsgericht04.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 3 O 48/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-04

Aktenzeichen: 3 O 48/06

ECLI: ECLI:DE:LGE:2007:0504.3O48.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: §§ 280, 283 BGB, § 6 AV BeltV

Tenor

hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 04. 05. 2007

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht C.

als Einzelrichter

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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