3 O 48/06•Landgericht Essen, 2007-05-04, 3 O 48/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 3 O 48/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-04
Aktenzeichen: 3 O 48/06
ECLI: ECLI:DE:LGE:2007:0504.3O48.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: §§ 280, 283 BGB, § 6 AV BeltV
Tenor
hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 04. 05. 2007
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht C.
als Einzelrichter
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.