Landgericht Essen, 2007-06-26, 56 Qs 15/07

56 Qs 15/07Kantonsgericht26.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 56 Qs 15/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-06-26

Aktenzeichen: 56 Qs 15/07

ECLI: ECLI:DE:LGE:2007:0626.56QS15.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: XXI. Strafkammer

Normen: § 284 AO

Tenor

hat die XXI. Strafkammer des Landgerichts Essen

am 26. Juni 2007

beschlossen:

Auf die Beschwerde des Beschuldigten vom 07.06.2007 wird der Haft-befehl des Amtsgerichts Essen vom 20.03.2007 (Az.: 71 Gs 520/07) aufgehoben und der Antrag auf seinen Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Ausla-gen des Beschuldigten im Beschwerdeverfahren trägt die Landeskasse.

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