45 T 1/07•Landgericht Essen, 2007-06-29, 45 T 1/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 45 T 1/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-29
Aktenzeichen: 45 T 1/07
ECLI: ECLI:DE:LGE:2007:0629.45T1.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Normen: §§ 101, 53 a, 243 AktG
Tenor
hat die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht M.
und den Handelsrichtern Dr. H. und L.
am 29.06.2007 beschlossen:
Auf die Beschwerde vom 25.04.2007 gegen den Beschluss des AG Essen vom 29.03.07 wird der angefochtene Beschluss aufgehoben und das AG Essen angewiesen, das Verfahren zur Eintragung der Satzungsänderung zu § 9 der Satzung der Beschwerdeführerin mit der Maßgabe fortzusetzen, dass von der Rechtmäßigkeit des in der Hauptversammlung vom 19.01.07 zum TOP 8 gefassten Beschluss auszugehen ist.
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