Landgericht Essen, 2007-06-29, 45 T 1/07

45 T 1/07Kantonsgericht29.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 45 T 1/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-06-29

Aktenzeichen: 45 T 1/07

ECLI: ECLI:DE:LGE:2007:0629.45T1.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Normen: §§ 101, 53 a, 243 AktG

Tenor

hat die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht M.

und den Handelsrichtern Dr. H. und L.

am 29.06.2007 beschlossen:

Auf die Beschwerde vom 25.04.2007 gegen den Beschluss des AG Essen vom 29.03.07 wird der angefochtene Beschluss aufgehoben und das AG Essen angewiesen, das Verfahren zur Eintragung der Satzungsänderung zu § 9 der Satzung der Beschwerdeführerin mit der Maßgabe fortzusetzen, dass von der Rechtmäßigkeit des in der Hauptversammlung vom 19.01.07 zum TOP 8 gefassten Beschluss auszugehen ist.

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