44 O 79/07•Landgericht Essen, 2007-09-19, 44 O 79/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 44 O 79/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-19
Aktenzeichen: 44 O 79/07
ECLI: ECLI:DE:LGE:2007:0919.44O79.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer f. Handelssachen
Normen: §§ 3, 5 UWG, § 5 TelemedienG
Tenor
hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 19. September 2007
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht E.,
die Handelsrichterin Dr. C. und
den Handelsrichter I.
für R e c h t erkannt:
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Essen
vom 03.08.2007 (Aktenzeichen: 44 O 79/07) ist
zum Entscheidungstenor 1 b) erledigt, soweit es
die Herausgabe und Verteilung in Dorsten betrifft.
Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung
zum Entscheidungstenor 1 b) und 1 c) bestätigt.
Der Verfügungsbeklagte trägt die Kosten
des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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