41 O 15/07•Landgericht Essen, 2008-01-16, 41 O 15/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 41 O 15/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-16
Aktenzeichen: 41 O 15/07
ECLI: ECLI:DE:LGE:2008:0116.41O15.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Normen: §§ 606, 608 HGB
Tenor
hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 16. Januar 2008
durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Q.
den Handelsrichter N. und
den Handelsrichter T. für R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin den
Gegenwert von 40.800 Sonderziehungsrechten des
Internationalen Währungsfonds, in EURO umgerechnet am 16. Januar 2008, nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins-satz seit dem 22.03.2007
zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 2/3, die Beklagte 1/3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.