2 O 422/08•Landgericht Essen, 2009-01-12, 2 O 422/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 2 O 422/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-12
Aktenzeichen: 2 O 422/08
ECLI: ECLI:DE:LGE:2009:0112.2O422.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: § 1 (1) S. 1 VVG a. F. i.V.m. Art. 1 (2) EG VVG
Tenor
hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 12.01.2009 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L als Einzelrichter
für R e c h t erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreck-
baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu
vollstreckenden Betrages leistet.
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