3 O 329/07•Landgericht Essen, 2009-02-17, 3 O 329/07
Landgericht Essen, 2009-02-17, 3 O 329/07
3 O 329/07Kantonsgericht17.02.2009
Regest
Schadensumfang beim Verkehrsunfall, Mietwagenkosten
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 3 O 329/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-17
Aktenzeichen: 3 O 329/07
ECLI: ECLI:DE:LGE:2009:0217.3O329.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: § 7 (2) StVG, § 17 (3) StVG, §§ 249 ff BGB
Leitsätze
Schadensumfang beim Verkehrsunfall, Mietwagenkosten
Tenor
In dem Rechtsstreit
.....
hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 17.2.2009
durch den Richter am Landgericht C als Einzelrichter
für Recht erkannt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.951,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.07.2007 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner weiter verurteilt, den Kläger von der Rechnung der B GmbH & Co. KG in Höhe von 624,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.07.2007 freizustellen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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