6 O 259/08•Landgericht Essen, 2009-02-19, 6 O 259/08
Landgericht Essen, 2009-02-19, 6 O 259/08
6 O 259/08Kantonsgericht19.02.2009
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 6 O 259/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-19
Aktenzeichen: 6 O 259/08
ECLI: ECLI:DE:LGE:2009:0219.6O259.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 280 BGB
Leitsätze
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Tenor
In dem Rechtsstreit
....
hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 19.02.2009
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht T,
die Richterin am Landgericht C
und die Richterin S
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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