56 Qs 7/09•Landgericht Essen, 2009-08-12, 56 Qs 7/09
Landgericht Essen, 2009-08-12, 56 Qs 7/09
56 Qs 7/09Kantonsgericht12.08.2009
Regest
Zur Beschlagnahme von Buchungsunterlagen in den Räumen des Steuerberaters bei Außenprüfung
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 56 Qs 7/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-12
Aktenzeichen: 56 Qs 7/09
ECLI: ECLI:DE:LGE:2009:0812.56QS7.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Strafkammer
Normen: STPO § 97; StPO § 53 Abs. 1 Nr. 3; AO § 370
Leitsätze
Zur Beschlagnahme von Buchungsunterlagen in den Räumen des Steuerberaters bei Außenprüfung
Tenor
wird die Beschwerde vom 09.07.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Es-sen vom 09.06.2009 (Az. 44 Gs 2624/09) zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Durchsuchungsanordnung richtet.
Hinsichtlich der Beschwerde gegen die Beschlagnahmeanordnung wird die Sache zur Entscheidung an das Amtsgericht Essen verwiesen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, soweit sich die Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung richtet. Im Übrigen ergeht keine Kosten- und Auslagenentscheidung.
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