41 O 108/08•Landgericht Essen, 2009-08-26, 41 O 108/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 41 O 108/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-26
Aktenzeichen: 41 O 108/08
ECLI: ECLI:DE:LGE:2009:0826.41O108.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Normen: § 327 b AktG
Tenor
hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen im schriftlichen Ver-fahren am 12.08.2009 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Q
und die Handelsrichter C und T für Recht er¬kannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen ihre außergerichtlichen Kosten. Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1) 98%, der Kläger zu 2) 2% .
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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