Landgericht Essen, 2009-10-12, 3 O 298/09

3 O 298/09Kantonsgericht12.10.2009

Regest

Verkehrsunfall, Schadensumfang, Gutachterkosten, Vorschäden, Nutzungsausfall

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 3 O 298/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-12

Aktenzeichen: 3 O 298/09

ECLI: ECLI:DE:LGE:2009:1012.3O298.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: §§ 7, 18 StVG, §§ 249 ff. BGB

Leitsätze

Verkehrsunfall, Schadensumfang, Gutachterkosten, Vorschäden, Nutzungsausfall

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch kann die Klägerin die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

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